Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen sind Gefahrenmeldeanlagen für den vorbeugenden Brandschutz. Sie empfangen Meldungen von Handauslösungen oder automatischen Brandmeldern und leiten sie an Alarmierungsstellen wie Feuerwehren weiter.
Intern im Gebäude werden Sirenen oder Blitzleuchten zur Alarmierung der Personen angesteuert.
Brandmeldeanlagen können auch andere brandschutztechnische Einrichtungen ein- oder ausschalten, zum Beispiel Rauchabzugsanlagen öffnen oder Aufzüge stilllegen.
Sie werden meistens in Objekten mit besonderer Gefährdung wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert.
Die Pflicht zum Einbau und zur Aufschaltung auf die Feuerwehr ist im Bauordnungsrecht festgelegt. Die Brandmeldeanlage ist Teil der Baugenehmigung.
Brandmeldeanlagen können die Versicherungsprämie reduzieren, müssen jedoch den VDS-Richtlinien entsprechen.
Gemäß den aktuellen Vorschriften sind vierteljährliche Prüfungen und eine jährliche Wartung vorgeschrieben. Bei Anlagen nach VDS dürfen diese nur von vom Hersteller autorisierten Firmen und Personen durchgeführt werden.
Wir arbeiten mit verschiedenen zertifizierten Firmen zusammen, die vom jeweiligen Hersteller autorisiert sind.